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ArbeitnehmerInnen, Lehrlinge, StudentInnen und SchülerInnen
nach der Pflichtschule
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die berufstätig sind (angestellt oder selbständig)
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mit Hilfe der PAA eine Berufstätigkeit erlangen können
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eine Ausbildung machen (Lehre, Studium, allgemeinbildende bzw.
berufsbildende Schule) und
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in
Pflegestufe 5, 6 oder 7 eingestuft sind
(in begründeten
Ausnahmefällen auch in den Pflegestufen 3 und 4)
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