• ArbeitnehmerInnen, Lehrlinge, StudentInnen und SchülerInnen nach der Pflichtschule
  • die berufstätig sind (angestellt oder selbständig)

  • mit Hilfe der PAA eine Berufstätigkeit erlangen können

  • eine Ausbildung machen (Lehre, Studium, allgemeinbildende bzw. berufsbildende Schule) und

  •  in Pflegestufe 5, 6 oder 7 eingestuft sind
    (in begründeten Ausnahmefällen auch in den Pflegestufen 3 und 4)