Zielgruppe
ArbeitnehmerInnen, Selbstständige, Lehrlinge und Studenten, Arbeitssuchende, geringfügig Beschäftigte sowie PensionsbezieherInnen mit einer Behinderung
– die in der Pflegestufe 3 bis 7 eingestuft sind (AssistenznehmerInnen)
– die in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen
– selbstständig und gewinnorientiert tätig sind
– ein konkret in Aussicht gestelltes sozialversicherungspflichtiges Dienstverhältnis erlangen können
– ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren
Ausnahmen und aktuelle Infos sind in der Richtlinie „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz“ auf der Homepage des Sozialministeriumservice nachzulesen:
https://www.sozialministeriumservice.at/
https://www.sozialministeriumservice.at/Downloads/richtlinie_paa_genehmigungsfassung_15.10.20 19.pdf