Es gibt nach Bedarf Unterstützung für folgende Bereiche:

  • Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort einschließlich notwendiger Wege im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung
  • Begleitung bei dienstlichen Verrichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (z. B. Besuch von Veranstaltungen, Dienstreisen)
  • Begleitung und Unterstützung zur Erlangung oder Erfüllung von Aufträgen im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Verrichtung der beruflichen Tätigkeit oder während der Ausbildungszeit (z.B. Ablage von Unterlagen, Kopiertätigkeit); nicht jedoch Unterstützungsleistungen inhaltlicher oder fachlicher Art
  • Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z.B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus dem oder in das Kfz, An-/Ausziehen der Jacke, Hilfe beim Mittagessen).
  • Der Unterstützungsbedarf wird erhoben und von der Assistenzkonferenz beurteilt

Was ist die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nicht?

  • ein Ersatz für eine Sekretariatskraft
  • ein Ersatz für technische Hilfsmittel
  • eine Unterstützungsleistung inhaltlicher oder fachlicher Art
  • eine Unterstützungsleistung für den privaten Bereich – dafür wenden Sie sich bitte an die Servicestelle der Persönlichen Assistenz Vorarlberg (https://www.pa-vorarlberg.at)

Siehe dazu auch die Richtlinie des Sozialministeriumservice zur PAA:

https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:2062efc2-5dc4-497c-8c86-82de9deeb255/Richtlinie_Pers%C3%B6nliche_Assistenz_am_Arbeitsplatz_Aktualisierung_mit_1.4.2021.pdf