Es gibt nach Bedarf Unterstützung für folgende Bereiche:
- Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort einschließlich notwendiger Wege im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung
- Begleitung bei dienstlichen Verrichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (z. B. Besuch von Veranstaltungen, Dienstreisen)
- Begleitung und Unterstützung zur Erlangung oder Erfüllung von Aufträgen im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit
- Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Verrichtung der beruflichen Tätigkeit oder während der Ausbildungszeit (z.B. Ablage von Unterlagen, Kopiertätigkeit); nicht jedoch Unterstützungsleistungen inhaltlicher oder fachlicher Art
- Assistenz bei der Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit
- Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (z.B. Hilfe beim Ein- und Aussteigen aus dem oder in das Kfz, An-/Ausziehen der Jacke, Hilfe beim Mittagessen).
- Der Unterstützungsbedarf wird erhoben und von der Assistenzkonferenz beurteilt
Was ist die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz nicht?
- ein Ersatz für eine Sekretariatskraft
- ein Ersatz für technische Hilfsmittel
- eine Unterstützungsleistung inhaltlicher oder fachlicher Art
- eine Unterstützungsleistung für den privaten Bereich – dafür wenden Sie sich bitte an die Servicestelle der Persönlichen Assistenz Vorarlberg (https://www.pa-vorarlberg.at)
Siehe dazu auch die Richtlinie des Sozialministeriumservice zur PAA: