Wir suchen für eine Assistenznehmerin (Rollstuhlfahrerin) in Lustenau
eine persönliche Assistentin für den Studien- und Berufsalltag
mit einem Beschäftigungsausmaß von 39 Wochenstunden ab 01.09.2024

Aufgaben:


Fahrten an die Universität den Arbeitsplatz
Bewältigung kurzer Wegstrecken am Campus Arbeitsplatz
Anfertigung digitaler Mitschriften
Unterstützung in der Mittagspause
Begleitung bei universitären Veranstaltungen beruflichen Tätigkeiten
Alle weiteren benötigten Assistenzleistungen im Studien- und Berufskontext

Voraussetzungen:

Eine freundliche, aufmerksame und flexible Persönlichkeit
Ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft und Offenheit für Neues
Sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse
MS-Office-Kenntnisse
Führerschein Klasse B



Wir suchen für eine Assistenznehmerin (Rollstuhlfahrerin) in Lustenau ein bis zwei Assistenzkräfte
für den Fahrdienst und die Unterstützung während des Kurses bzw. Praktikums

für die Dauer vom 08.04.2024 bis 14.10.2024

Aufgaben:

– Abholung in Lustenau, Fahrdienst nach Dornbirn (kann beim Praktikum auch woanders sein)
– Begleitung und manuelle Unterstützung beim Kurs bzw. Praktikum sowie Unterstützung beim WC-Gang
(durch eine weibliche Assistenzkraft)
– Retourfahrt von Dornbirn (kann beim Praktikum auch woanders sein) nach Lustenau

Die Fahrten während des Kurses werden um ca. 11:30 Uhr und um 17:00 Uhr sein.

Voraussetzungen:

– nur für den Fahrdienst: Führerschein B und KfZ ist für Rollstuhltransport erforderlich
– Interesse an einer begleitenden Aufgabe für Menschen mit vorwiegend manuellem Unterstützungsbedarf
– Bereitschaft sich mit dem Berufsbild der Persönlichen Assistenz auseinanderzusetzen
– Freundliches und achtsames Auftreten
– Selbständige und verlässliche Arbeitsweise
– Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit



Wir suchen für einen Assistenznehmer (Rollstuhlfahrer, blind) in Altach
ein bis zwei Assistenzkräfte für den Fahrdienst


Aufgaben:

– Abholung in Altach, Fahrt nach Dornbirn und Begleitung ins Büro
– Abholung im Büro in Dornbirn und Fahrt nach Altach
– Die Fahrten sind von Montag bis Donnerstag um ca. 08:15 Uhr und um 16:00 Uhr

Voraussetzungen:

– Führerschein B und KfZ
– Interesse an einer begleitenden Aufgabe für Menschen mit vorwiegend manuellem Unterstützungsbedarf
– Bereitschaft sich mit dem Berufsbild der Persönlichen Assistenz auseinanderzusetzen
– Freundliches und achtsames Auftreten
– Selbständige und verlässliche Arbeitsweise
– Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit



Wir suchen für einen Assistenznehmer (Rollstuhlfahrer) in Sulz ein bis zwei Assistenzkräfte für den Fahrdienst
am Donnerstag und Freitag

(Fahrtdauer pro Strecke: 20 Minuten)

Aufgaben:

– Abholung in Sulz, Fahrdienst zum Arbeitsplatz in Rankweil,
Begleitung zum Arbeitsplatz; bei Bedarf Jacke ausziehen
(Fahrt zwischen 12:45 und 13:45)

– Abholung am Arbeitsplatz in Rankweil, Fahrdienst nach Hause
(Fahrt zwischen 17:00 und 18:00)

– Fallweise Fahrdienste zu Schulungen

Voraussetzungen:

– Führerschein B, KfZ ist vorhanden
– Interesse an einer begleitenden Aufgabe für Menschen mit vorwiegend manuellem Unterstützungsbedarf
– Bereitschaft sich mit dem Berufsbild der Persönlichen Assistenz auseinanderzusetzen
– Freundliches und achtsames Auftreten
– Selbständige und verlässliche Arbeitsweise
– Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit




Wir suchen ab sofort für eine stark sehbeeinträchtigte Frau eine persönliche Assistenzkraft für 8 – 10 Wochenstunden

Aufgaben:

– Fahrdienste zum Arbeitsplatz bzw. retour (Götzis – Dornbirn) und Begleitung zu Außenterminen (1-2x wöchentlich)
– Fixe Fahrdienste: Montag bis Donnerstag ca. um 7:30 Uhr und um 16:00 Uhr, am Dienstag um 12:00 Uhr.

Voraussetzungen:

– Führerschein B und eigenes KfZ
– zeitliche Flexibilität, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Empathie
– Interesse an einer begleitenden Aufgabe für Menschen mit vorwiegend manuellem Unterstützungsbedarf
– Bereitschaft sich mit dem Berufsbild der Persönlichen Assistenz auseinanderzusetzen
– Freundliches und achtsames Auftreten
– Selbständige und verlässliche Arbeitsweise
– Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit





Entlohnung nach VSG-KV (Gehaltsgruppe 2):
Mindestgehalt € 2.204,- (100%) brutto zuzüglich Erschwerniszulage € 212,00 (100%) brutto.
Die Einstufung erfolgt nach relevanten Vordienstzeiten.